Sehr geehrte Damen und Herren Abgenordnete des Bundes und aller Länder,
Auf der Grundlage von Artikel 70 des Grundgesetzes — weil in den darauf folgenden 3 Artikeln kein Anspruch erhoben wird — ist Katastrophen- und Zivilschutz Ländersache. Die dafür zuständige Einrichtung sind die Feuerwehren der Länder. Auf den Bund, namentlich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, fallen nur Aufgaben zu, wenn der Verteidigungsfall eintritt, resp. es um Selbstschutz oder Schutzbauten geht. Das bisschen Alarmierung und eine kleine Anwendung für mobile Endgeräte namens NINA erfordert wohl genauso viel oder wenig Aufwand wie das beliebte Spiel Candy Crush oder Fruit Ninja. Die haben auch regelmäßige Ereignisse und man kann auch in der Anwendung Käufe tätigen.
Ich bitte Sie daher in diesem offenen Brief — dessen Existenz durch das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek zweifelsfrei im Archiv nachzuweisen sein muss — die Errungenschaften der Deutschen Demokratischen Republik in den dringend notwendigen Änderungsprozess auf diesem Sektor einzubeziehen. Immerhin ist auch die Verlängerung des Urlaubsanspruches durch die NSDAP nicht auf das Maß der Weimarer Republik zurückgefahren worden. Wohl wurden aber alle Gesetze der DDR 1990 durch den Einigungsvertrag gestrichen.
Keines der heute gültigen Gesetze bezieht den Bürger aktiv und verantwortungsvoll in den Zivilschutz ein. Die erste Regelung der DDR las sich noch sehr pathetisch: …ist es eine patriotische Aufgabe der Bürger und der gesellschaftlichen Organisationen, aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen der Zivilverteidigung mitzuwirken. (Gesetz über die Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik) Die Novellierung im Gesetz über die Landesverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Oktober 1973 heißt es an ähnlicher Stelle dagegen: Die Bürger […] und ihre gesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen haben das Recht und die Pflicht, an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen der Zivilverteidigung, einschließlich zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen und zur Beseitigung ihrer Folgen, mitzuwirken. (Gesetz über die Landesverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik)
Die Verantwortung hatten dann bspw. sogenannte Abschnittskoordinierungsgruppen. Diese kamen regelmäßig zusammen und bestanden aus Dienstgraden mit dem Zusatz der Zivilverteidigung, namentlich Kombinatsdirektoren, überhaupt leitende Personale und Parteifunktionäre. Ob nun Waldbrand am antifaschistischen Schutzwall auf der Seite des imperialistischen Agressors, Chemieunfall oder Schneetreiben: Es gab Personen die Verantwortung übernahmen und handelten.
Von diesem Geist sei die Änderung durchdrungen. Das Ziel kann auch kein Freikaufen der Unternehmen sein, wie bei der Beschäftigung von Personen mit Behinderungen. Es ist mir auch da zu leicht, sich mit monatlich rund 360Euro freikaufen zu können. Es ist heute schon nicht gern gesehen, wenn Arbeitnehmer als Reservisten, Feuerwehrleute oder Helfer des THW dem Betrieb fernbleiben. Es ist bezeichnend für die Gesellschaft oder anders gesagt: man bekommt nicht, was man sich wünscht. Stattdessen erhalten wir Bürger den Katastrophenschutz, den wir gewählt haben.